Für ein weltweites Verbot der Körperstrafe in der Kindererziehung!

Auf dieser Webseite sollen einige Informationen über die weltweite Situation von Kindern in Bezug auf die Körperstrafe präsentiert / übersetzt werden, die meist nur auf englisch im Internet verfügbar sind. Einen Überblick darüber, wie wenige Länder der Welt bis jetzt die körperliche Bestrafung in der Kindererziehung gesetzlich verboten haben sieht man auf Wikipedia .

 

Da es sich bei jenen Ländern, die die Körperstrafe noch erlauben, meist um sehr kinderreiche Bevölkerungen handelt, kann man davon ausgehen, dass rund 90 Prozent aller Kinder weltweit noch nicht vor Gewalt in der Familie geschützt sind.

 

Geplant ist es auch, einen Verein zu gründen, der sich auch im deutschen Sprachraum für die Kinderrechte international - mit dem Fokus auf die Gewalt in den Familien, Schulen und Kindergärten, die in vielen Ländern noch erlaubt ist - einzusetzen, wie das etwa www.end-violence.org und www.endcorporalpunishment.org im Englischen Sprachraum macht.

 

Auf dieser Karte sehen Sie in GRAU die Länder, in denen Gewalt gegen Kinder in den Familien noch erlaubt ist, in den ROTEN Ländern ist sie bereits verboten (CC Copyright by Wikipedia):

 

Map of domestic corporal punishment abolition.svg


SDG 16.2 : Kampagne für Kinderschutz

Unter diesem Text: zwei Vorlagen (in deutscher und englischer Sprache) für einen Brief im PDF Format, den man an die Botschaften (die deutsche Version: an Botschaften in Deutschland, Österreich, Schweiz*) jener Länder schicken kann, in denen die Körperstrafe in der Kindererziehung noch nicht verboten ist. Man kann den ausgedruckten Brief zweimal falten (oberes Drittel, unteres Drittel) und seitlich zukleben. Jedoch sollte der Brief doch persönlich unterschrieben und hinten mit einem Absender versehen werden. Übernommen von der White Hand Kampagne , die man auch auf Facebook LIKEn kann.

 

 *) und an die schweizerischen Botschaften selbst, denn in der Schweiz ist erstaunlicherweise die Körperstrafe in der Kindererziehung noch immer nicht gesetzlich verboten!

 

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